· Fachbeitrag · Praxisfall
Kann eine Zahlung in eine steuerlich abzugsfähige Spende und ein Entgelt aufgeteilt werden?
| Die nachträgliche Aufteilung einer Zahlung in Spenden- und Entgeltanteil ist grundsätzlich nicht zulässig. Oft lassen sich aber Gestaltungen finden, damit sich dieses Problem gar nicht erst stellt. |
Frage: Im Rahmen eines Schulfestes hat unser Schulförderverein von den Kindern gebaute Legobilder versteigert. Einige der Bilder sind deutlich über dem Marktwert (des Bausatzes) erworben worden. Ist es möglich, dafür eine Spendenquittung auszustellen?
Antwort: In Nachhinein darf aus einer solchen Zahlung kein Spendenanteil „herausgerechnet“ werden. Es muss also eine andere rechtliche Konstruktion gefunden werden, die eine Spende ermöglicht.
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