· Fachbeitrag · Vereinsrecht
Herausgabe der Mitgliederliste: BGH stärkt Rechte der Vereinsmitglieder
Das Recht auf Herausgabe der Mitgliederliste hat die Rechtsprechung bisher vor allem für den Fall des Minderheitenbegehrens bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat dieses Herausgaberecht jetzt grundsätzlich auf die Meinungsbildung bei wesentlichen Entscheidungen in großen Vereinen ausgeweitet. VB stellt Ihnen die Entscheidung vor.
Über diesen Fall musste der BGH entscheiden
Ein eingetragener Sportverein führte eine virtuelle Mitgliederversammlung durch, auf der u. a. über den Verkauf von Grundstücksflächen abgestimmt werden sollte. Im Vorfeld der Mitgliederversammlung hatte der Verein auf seiner Internetseite die Bedeutung des Verkaufs dargestellt. Dazu und zu weiteren Berichterstattungen des Vorstands wollten Mitglieder eine Gegendarstellung veröffentlichen. Dafür verlangten sie vom Verein die Herausgabe der E-Mail-Adressen der Vereinsmitglieder. Der Vorstand verweigerte die Herausgabe.
Die Mitglieder stimmten auf der Versammlung der Empfehlung des Vorstands zum Verkauf zu. Dagegen klagte ein Mitglied. Es verlangte die Feststellung, dass die entsprechenden Beschlüsse der Mitgliederversammlung nichtig seien. Die Vorinstanz (OLG München, Beschluss vom 28.10.2024, Az. 17 U 627/24 e, Abruf-Nr. 252691) hatte dem Mitglied Recht gegeben.
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