In Bußgeldsachen sind an die schriftlichen Urteilsgründe zwar keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Für ihren Inhalt kann aber grundsätzlich nichts anderes als für das Strafverfahren gelten. Sie müssen daher so beschaffen sein, dass das Rechtsmittelgericht auf ihrer Grundlage die Entscheidung auf Rechtsfehler überprüfen kann.
Mit dem Auto in den Winterurlaub – das ist für viele Deutsche selbstverständlich. Doch wer mit dem Pkw ins Ausland fährt, sollte sich vorab über die dort geltenden Winterreifenregelungen informieren.
Die in Zusammenhang mit den sogenannten Klimaklebern bedeutsamen Fragen sind inzwischen ein wenig zurückgetreten. Nun hat aber das KG
dazu noch einmal Stellung genommen.
Je weiter die festgestellte BAK von der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 ‰) entfernt ist, desto höher sind die Anforderungen an die für das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit festzustellenden ...
Für die Wirksamkeit der Zustellung des schriftlich begründeten Urteils und damit für den Beginn der Revision-/Rechtsbeschwerdebegründungsfrist ist in Straf- und Bußgeldsachen erforderlich, dass das Protokoll der ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Der Betroffene hatte mit einem Elektrofahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Er hat geltend gemacht, dass das bei der Geschwindigkeitsbeschränkung angebrachte Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ nicht für Elektrofahrzeuge gelte.