17.11.2025 · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum
Begründen sonstige Tatsachen die Annahme eines Cannabismissbrauchs, kann die Fahrerlaubnisbehörde nach § 13a S. 1 Nr. 2a 2. Alt. FeV anordnen, dass der Fahrerlaubnisinhaber ein medizinisch-psychologisches Gutachtens beibringt. Ist der Betroffene nur ein einziges Mal unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden, kann ein Cannabismissbrauch nur angenommen werden, wenn zusätzliche aussagekräftige Umstände („Zusatztatsachen“) hinzutreten.
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