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  • 17.11.2025 · Nachricht · Fahrerlaubnisentzug

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht

    | Die von einer Tat der Unfallflucht (§ 142 StGB) gemäß § 69 Abs. 2 StGB ausgehende Indizwirkung kann aufgrund der konkreten Tatumstände entfallen. Die Indizwirkung entfällt in der Regel, wenn der Unfallverursacher nachträglich freiwillig seine Verantwortlichkeit offenlegt. |