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  • · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisentzug

    Weitere Rechtsprechung zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StVG

    Wir haben u. a. in VA 25, 106 über Rechtsprechung zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde berichtet. Zu der Problematik stellen wir nachfolgend weitere Entscheidungen vor.

    BayVGH 11.8.25, 11 CS 25.906, Abruf-Nr. 250486

    Der BayVGH hat sich noch einmal mit der Behauptung einer unbewussten Drogenaufnahme befasst. Er stellt klar, dass es sich dabei um einen seltenen, atypischen und ausschließlich im Einflussbereich des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers angesiedelten Sachverhalt handelt. Will dieser erreichen, dass von einer gesetzlich vorgesehenen Maßnahme abgesehen wird, muss er plausibel und glaubhaft schildern, wie es zu der behaupteten unbewussten Betäubungsmittelaufnahme gekommen ist. Ihn trifft insoweit eine Darlegungs- bzw. Behauptungslast.

     

    OVG Nordrhein-Westfalen 27.5.25, 16 B 714/24, Abruf-Nr. 250325

    Ebenso sieht es das OVG Nordrhein-Westfalen. Dem Betroffenen können eine ungewollten Rauschmitteleinnahme nur geglaubt werden kann, wenn dieser nachvollziehbar und widerspruchsfrei darlegt, wie es zu dieser Drogenaufnahme gekommen ist oder ‒ bei Unsicherheiten über den Geschehensablauf ‒ gekommen sein könnte. An der Stelle ist also der Betroffene bzw. sein anwaltlicher Vertreter gefordert, entsprechend vorzutragen.