Für die vorzeitige Aufhebung der Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB kann es ausreichend sein, wenn der Täter ein Gruppenaufbauseminar unter Leitung eines anerkannten Fachpsychologen durchgeführt hat, der ihm als Einzelperson ein deutlich reduziertes Gefährdungspotenzial im Hinblick auf eine erneute Trunkenheitsfahrt attestiert hat (LG Leipzig 7.7.09, 6 Qs 47/09).
Ein sog. atypischer Rotlichtverstoß lässt sich nicht (allein) damit begründen, dass der Betroffene, nachdem er an einer Kreuzung rechts abgebogen ist, an einer kurz nach der Kreuzung befindlichen, Rotlicht zeigenden, ...
„Gefahr im Verzug“ i.S. des § 81a Abs. 2 StPO lässt sich nicht damit begründen, dass zum Zeitpunkt der Anordnung der Blutentnahme (werktags, 21.20 Uhr) kein Richter erreichbar gewesen sei, weil die ...
Der Verwertung einer nicht freiwillig gewonnenen Blutprobe muss durch den verteidigten Angeklagten in der ersten Tatsachenverhandlung widersprochen werden. Wird der rechtzeitige Widerspruch unterlassen, ist die Rüge für das weitere Verfahren ausgeschlossen (OLG Hamm 13.10.09, 3 Ss 359/09).
Bei einer verdachtsunabhängigen Videoaufzeichnung von Verkehrsvorgängen zum Nachweis von Abstandsunterschreitungen, bei der Kennzeichen und Fahrer identifizierbar aufgenommen werden (BVerfG VA 09, 172), folgt aus der ...
Die gesetzliche Höchstgrenze für die Festsetzung einer Geldbuße für fahrlässiges Handeln gilt auch, wenn das Gericht von einem im Bußgeldbescheid festgesetzten Fahrverbot absieht oder dieses herabsetzt (OLG Köln ...
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Der Verwertung eines SV-Gutachtens über die Blutalkoholkonzentration des Betroffenen steht nicht entgegen, wenn im Zeitpunkt der polizeilich angeordneten Blutentnahme wegen Gefährdung des Untersuchungserfolgs ein Ermittlungsrichter schon deshalb unerreichbar ist, weil in dem betreffenden Bundesland (hier: Bayern) ein richterlicher Bereitschaftsdienst lediglich im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr eingerichtet ist (OLG Bamberg 20.11.09, 2 Ss OWi 1283/09).