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  • 23.05.2025 · Nachricht · Werbungskosten

    Beim BFH: Die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer

    | Seit 2020 können Berufskraftfahrer, die auf einem Kfz des Arbeitgebers oder beauftragten Dritten übernachten, eine Übernachtungspauschale absetzen. Die Pauschale beträgt neun Euro (2020 bis 2023: acht Euro) und ist für jeden Kalendertag zu berücksichtigen, an dem der Arbeitnehmer auf dem Fahrzeug übernachtet und Verpflegungsmehraufwand absetzen kann. In der Praxis wird die Pauschale häufig von Lkw-Fernfahrern genutzt. Sie erübrigt einen Einzelnachweis des Aufwands. |