· Nachricht · Werbungskosten
Umzug wegen Arbeitszimmer: Kann Lehrerin Umzugskosten absetzen?
| Eine Lehrerin kann Kosten für einen Umzug, der vor allem dadurch veranlasst ist, dass die neue Wohnung im Gegensatz zur alten Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer enthält, nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn weitere ‒ objektive ‒ Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Umzug (z. B. Fahrzeitersparnis) vorliegen. Das hat das FG Münster klargestellt. |
Das FG begründet die Ablehnung im konkreten Fall wie folgt (FG Münster, Urteil vom 13.06.2025, Az. 14 K 2124/21 E, Abruf-Nr. 249116):
- Der berufliche Veranlassungszusammenhang bedarf objektiver, außerhalb der individuellen Wohnsituation liegender Umstände.
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