16.07.2025 · Nachricht · Werbungskosten
Umzug wegen Arbeitszimmer: Kann Lehrerin Umzugskosten absetzen?
| Eine Lehrerin kann Kosten für einen Umzug, der v. a. dadurch veranlasst ist, dass die neue Wohnung im Gegensatz zur alten ein häusliches Arbeitszimmer enthält, nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn weitere – objektive – Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Umzug (z. B. Fahrzeitersparnis) vorliegen. Das hat das FG Münster klargestellt. |
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