13.09.2021 · Nachricht ·
Mitgliederversammlung
Virtuelle Sitzungen von Stiftungsvorständen und sonstigen Stiftungsorganen sind auch ohne entsprechende Satzungsregelung nun bis zum 31.08.2022 möglich – und nicht mehr nur bis Ende 2021. So sehen es die neuen Übergangsregelungen im „Aufbauhilfegesetz 2021“ vor.
13.09.2021 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen
gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen ...
13.09.2021 · Nachricht ·
Zweckbetriebe
Ein gewerblicher Anbieter, der durch die Steuerbegünstigung eines konkurrierenden gemeinnützigen Mitbewerbers Wettbewerbsnachteile vermutet, kann gegen das Finanzamt klagen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.
01.09.2021 · Nachricht · Editorial September 2021
Mit dem neuen Stiftungsrecht werden wir Stiftungspraktiker und -wissenschaftler vor zahlreiche neue Fragen und Probleme gestellt. Da ist ein genauer Blick auf das neue Recht zu richten, um es richtig zu verstehen. Das gibt mir zugleich die Hoffnung, dass der in der Vergangenheit nicht nur von Stiftungsbehörden so oft praktizierte rein formale Blick einmal mehr infrage gestellt wird. Geht es um die Anwendung neuen Rechts, ist stets der Blick auf den materiellen Inhalt, auf den Sinn und Zweck der neuen Regelung ...
> Nachricht lesen
Schwerpunkt
Beitrag
31.08.2021 · Fachbeitrag ·
Rechtsform
| Die Stiftungsrechtsreform hat das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Eine erhebliche Unsicherheit ist nun entstanden, weil der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung en passant die Existenzberechtigung ...
31.08.2021 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit
Eine ausländische Einrichtung kann in Deutschland auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn ihre Satzung nicht vollständig der Mustersatzung nach § 60 Abs. 1 S. 2 AO entspricht. Das hat das FG Niedersachsen ...
Schwerpunkt
Beitrag
31.08.2021 · Fachbeitrag ·
Stiftungsvorstand/Vertretungsmacht
Stiftungsrechtliche Vertretungsbescheinigungen sind zum einen keine (feststellenden) Verwaltungsakte. Zum anderen besteht für die Stiftungsaufsicht keine Veranlassung, die zivilrechtlichen Vorfragen für die Erteilung ...