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  • · Nachricht · Liquidität

    Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben

    | Für Sponsoren spielt es neben der ideellen Motivation meist eine wichtige Rolle, dass sie ihre Leistungen an eine Stiftung als Betriebsausgaben abziehen können. Der BFH hat nun einige Klarstellungen zugunsten der Sponsoren getroffen ‒ und damit für Stiftungen zugleich den Kreis möglicher Sponsoren um Freiberufler erweitert. |

     

    Eine GbR, deren Gesellschafter beide Ärzte sind, hatte Aufwendungen aufgrund von Sponsoring-Verträgen mit zwei Rennfahrern geltend gemacht. Die Rennfahrer verpflichteten sich, einen Hinweis auf den Internetauftritt der Gesellschafter in einem Logo auf ihrer Rennkleidung zu tragen und stellten der GbR Autogrammkarten und Poster zur Verfügung. Gemäß Internetauftritt der Gesellschafter betreuen diese seit mehreren Jahren internationale Sport-Großveranstaltungen u. a. im Motorsport und unterstützen namhafte nationale und internationale Profi-Piloten und Teams.

     

    Das Finanzamt und das FG Rheinland-Pfalz lehnten den Betriebsausgabenabzug ab. Ganz anders hat das nun der BFH gesehen (BFH, Urteil vom 14.07.2020, Az. VIII R 28/17, Abruf-Nr. 218631):