Der Bundesrat hat am 03.03.2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht gebilligt. Es gilt auch für Sitzungen der Vereins- und Stiftungsvorstände sowie anderer Organe. Das Gesetz wurde am 20.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 21.03.2023 in Kraft getreten.
die Stiftung als Element bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist ein spezieller Ansatz für Spezialfälle. Sie setzt beim Stifter und auch bei der Unternehmerfamilie eine erhebliche „Stiftungsreife“ voraus.
Bei einem Fahrsicherheitstraining kann es sich um „Kurse belehrender Art“ nach § 4 Nr. 22a UStG handeln, wenn die Schulungsmaßnahme zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist.
Die Sonderregelungen für virtuelle Sitzungen des Stiftungsvorstands, eines Stiftungsrats, Kuratoriums, Beirats oder sonstigen Organs der Stiftung waren nach mehrfacher Verlängerung zum 31.08.2022 ausgelaufen. Jetzt hat der Gesetzgeber durch eine Ergänzung des BGB eine dauerhafte Möglichkeit zur digitalen Beschlussfassung geschaffen – allerdings ohne Rückwirkung. SB stellt Ihnen die neuen Regelungen vor.
Um ihre Satzungszwecke besser und effizienter verwirklichen zu können, schließen sich Non Profit Organisationen immer häufiger zusammen. Über die rechtliche Einordnung und die steuerlichen Fallstricke sind sich die ...
Die Mittelverwendung stellt für gemeinnützige Stiftungen das Herzstück ihrer Tätigkeit dar. Denn damit müssen sie ihren satzungsgemäßen Auftrag erfüllen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, als ...
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Viele Stiftungen fördern oder begleiten gemeinnützige Vereine und sind so oft auch Ratgeber für deren Organisationsentwicklung. Für diese Stiftungen ist eine Entscheidung des LAG Hessen bedeutsam. Es hat klargestellt, dass der Mustervertrag „Freier-Mitarbeiter-Vertrag als Übungsleiter/Sport“, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung entwickelt hat, zu einer selbstständigen Tätigkeit bei nebenberuflichen Übungsleitern führt.