Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aufweisen. SB beleuchtet nachfolgend die steuerlichen Spielregeln von der Stiftungserrichtung über die laufende Besteuerung bis hin zur Stiftungsauflösung. Da in der Praxis Stiftungen mit gemeinnützigem Zweck deutlich überwiegen, werden zudem die möglichen Steuerbegünstigungen von gemeinnützigen unternehmensverbundenen Stiftungen vorgestellt.
Viele Unternehmen (auch gemeinnützige) nehmen an sportlichen Events wie z. B. Firmenläufen teil. Wichtig zu wissen: Wenn sich ein Arbeitnehmer dort verletzt, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen ...
Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ ...
Das LSG Baden-Württemberg hat zwei wichtige Aussagen zur Sozialversicherungspflicht von Personen getroffen, die bei gemeinnützigen Gesellschaften tätig sind. Konkret ging es um den Sozialversicherungsstatus einer ...
Zum Krankenhauszweckbetrieb i. S. v. § 67 AO gehören alle Einnahmen und Ausgaben, die mit den ärztlichen und pflegerischen Leistungen an die Patienten als Benutzer des Krankenhauses zusammenhängen.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Seit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.03.2013, mit dem die Verbrauchsstiftung in § 80 Abs. 2 BGB ausdrücklich zugelassen wurde, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit. Auch die in den vergangenen Jahren ...