Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zusammenlegung/Zulegung

    Neues Stiftungsrecht regelt Zulegung und Zusammenlegung ‒ so sieht der Ablauf aus

    von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg

    | Seit Einführung des neuen Stiftungsrechts gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts können damit künftig ‒ unter gewissen Voraussetzungen ‒ miteinander oder zu neuen Stiftungen „verschmolzen“ werden. Das schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten. SB stellt Ihnen in einer zweiteiligen Serie die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und den Ablauf einer Zulegung bzw. Zusammenlegung vor. Der folgende zweite Teil beschreibt den Ablauf bei der Zulegung bzw. Zusammenlegung nach neuem Stiftungsrecht. |

    Das unterscheidet die Zulegung von der Zusammenlegung

    Bei der „Zulegung“ und „Zusammenlegung“ handelt es sich um zwei unterschiedliche Strukturmaßnahmen:

     

    • Bei der Zulegung überträgt eine rechtsfähige Stiftung ihr Vermögen auf eine andere, schon bestehende Stiftung. Anschließend erlischt die übertragende Stiftung.