31.08.2023 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Ist der Wechsel zur Gemeinnützigkeit eine Zweckänderung?
Ob die Aufnahme oder Aufgabe der Gemeinnützigkeit eine Zweckänderung darstellt, ist nicht allgemein geklärt. Im Fall eines Vereins, der ein Studentenwohnheim verwaltete, hat das LG München I das bejaht. Die Entscheidung ist auch für Stiftungen wichtig, die mit Vereinen kooperieren möchten.
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