Dozenten und Lehrkräfte gehören zum Kreis von Auftragnehmern in Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen, die am häufigsten „auf Honorarbasis“ beschäftigt werden. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist in der Praxis oft schwierig. Das BSG hat nun in einem neueren Urteil seine Auffassung zu Lehrtätigkeiten präzisiert. SB macht Sie mit den Einzelheiten vertraut und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis.
Ein SB-Leser fragt: Unsere gemeinnützige Stiftung in Deutschland möchte einer befreundeten gemeinnützigen Stiftung nach dänischem Recht mit Sitz in Dänemark ohne Bezug nach Deutschland ein Darlehen für den Kauf ...
Bei der Prüfung, ob es sich um eine Einrichtung handelt, die keine systematische Gewinnerzielung anstrebt, sind sämtliche Tätigkeiten eines Unternehmers zu berücksichtigen. Das hat das FG Niedersachsen klargestellt.
Ein Leser fragt: In vielen Satzungen steht, dass jemand durch seine Funktion Stiftungsvorstand wird, z. B. der Pastor/Bürgermeister/Leiter von xy. Ist das überhaupt zulässig, eine Person qua Amt einfach per Satzung zu einem Vorstand zu machen? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.
Die Unterscheidung von Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist für gemeinnützige Einrichtungen von großer Bedeutung: Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe werden ...
Bei aller Freude an der vielfältigen fachlichen Beschäftigung mit der Rechtsform Stiftung und ihren Möglichkeiten, die auch in SB immer wieder neu stattfindet: Stiftungen haben in der Praxis zunehmend Probleme!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Die Beköstigung von Mitarbeitern ist für viele Arbeitgeber ein zentraler Benefit im Rahmen des Personalmarketings. Auch Stiftungen – insbesondere auch gemeinnützige Stiftungen – als Arbeitgeber haben in diesen Fällen verschiedene steuerliche Aspekte in den Blick zu nehmen. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen die drei wichtigsten Fallkonstellationen der Mitarbeiterbeköstigung auf und erläutert, wie diese im gemeinnützigkeitsrechtlichen Kontext und steueroptimal gestaltet werden können.