Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG müsste im Jahr 2023 eigentlich bei 3.207 Euro (statt 3.000 Euro) liegen, damit Übungsleiter keine inflationsbedingten Verluste erleiden. Das hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags ergeben.
Vor allem steuerrechtliche Fragen führen im Zusammenhang mit gemeinnützigen Stiftungen immer wieder einmal zu Rechtsstreitigkeiten. So stritt in einem Fall ein gemeinnütziger Kläger mit der Finanzverwaltung ...
„Das Stiftungsnetzwerk soll unsere regionalen Stiftungen für alle sichtbar machen!“, mit diesen kraftvollen Worten umreißt Dr. Gunther Schunk, Vorstandsvorsitzender der Vogel Stiftung Dr. Eckernkamp, die Mission, ...
Die Arbeit des Vorstands als prägendes Organ jeder Stiftung ist von großer Bedeutung. Es ist daher zwingend, dass der Stiftungsvorstand wirksame Beschlüsse fasst und seine Stiftungsarbeit so erfolgreich verfolgen kann. Vor diesem Hintergrund stellt der StiftungsBrief die Spielregeln für die Beschlussfassung in einer Serie vor. In Teil 2 erfahren Sie, welche Aufgaben der Vorstand haben kann und wie die Beschlussfassung des Vorstands und die Vertretung einzelner Vorstandsmitglieder praxisnah geregelt werden ...
Ein Leser fragt: Muss jegliche Umschichtung des Vermögens vorab mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt werden, beispielsweise auch eine Renovierung der Immobilie. Die Immobilie befindet sich im Vermögensstock und macht ...
Führt ein Stifter einer Stiftung finanzielle Mittel zu, steht für ihn meist auch der Spendenabzug nach § 10b EStG im Vordergrund. Doch was passiert, wenn der Stifter die finanziellen Mittel auch gut selbst gebrauchen ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Der BFH muss sich auf Betreiben einer Stiftung unter dem Az. II R 14/23 mit folgender Frage befassen: Ist die steuerrechtliche Transparenz von Stiftungen im niederländischen Recht europarechtskonform auch im deutschen (Grunderwerbsteuer-)Recht zu beachten?