01.02.2024 · Nachricht · In eigener Sache
Neu: Sonderausgabe zur „Zulegung und Zusammenlegung“
Am 01.07.2023 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft getreten. Seitdem gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts können damit – unter gewissen Voraussetzungen – miteinander oder zu neuen Stiftungen „verschmolzen“ werden. Das schafft neue Gestaltungsmöglichkeiten. SB stellt Ihnen in einer Sonderausgabe die Möglichkeiten, die Voraussetzungen und den Ablauf einer Zulegung bzw. Zusammenlegung vor.
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