Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG
setzen voraus, dass die Tätigkeiten nebenberuflich bei einem begünstigten Arbeitgeber ausgeübt werden. Beim Übungsleiterfreibetrag sind zudem nur pädagogische, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten begünstigt. Die Nachweise, dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss die Stiftung erbringen. Das lehrt eine Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt zu einem Verein. SB zeigt Ihnen, wie der Nachweis zu erbringen ist.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Jedermann ist anspruchsberechtigt. Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich ...
Die CDU/CSU-Fraktion will schutzberechtigte Flüchtlinge verpflichten, gemeinnützige Diensten zu erbringen, um so deren Arbeitsmarktintegration voranzubringen. In einem Antrag (20/8733, Abruf-Nr. 237803 ) fordert sie ...
Das steuerliche Einlagekonto bei Familien- und Verbrauchsstiftungen war in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand der Finanzrechtsprechung. Bisher ausstehend: Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob das steuerliche Einlagekonto anwendbar ist. Und weiter: Was ist mit der gesonderten Feststellung der in das Grundstockvermögen geleisteten Beiträge? Für Klarheit hat jetzt der BFH gesorgt.
Auf den Tag genau alle 30 Jahre unterliegt das komplette Vermögen einer Familienstiftung der Erbersatzsteuer. Hohe Steuerzahlungen sind die Regel – doch diese können durch die geschickte Gründung einer zweiten ...
Die meisten mittleren und größeren Unternehmen werden über eine Holding geführt – klassischerweise in Form einer GmbH-Holding. Aber ist die naheliegende auch immer die beste Lösung?
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Ein SB-Leser möchte wissen: Die Familienstiftung sieht neben dem Vorstand einen Familienrat als Gremium der Familienstiftung vor. Der Stifter hat in der Satzung vorgegeben, dass Familienmitglieder im Familienrat sitzen müssen. Beanstandet es nun die Stiftungsaufsicht, wenn die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden und keine Familienmitglieder mehr im Familienrat sitzen? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.