Die Arbeit des Vorstands als prägendes Organ jeder Stiftung ist von großer Bedeutung. Es ist daher zwingend, dass der Stiftungsvorstand wirksame Beschlüsse fasst und seine Stiftungsarbeit so erfolgreich verfolgen kann. Vor diesem Hintergrund stellt der StiftungsBrief die Spielregeln für die Beschlussfassung in einer Serie vor. Im dritten Teil erfahren Sie nachfolgend, wie mit Beschlussmängeln umzugehen ist.
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen können nach dem Baugesetzbuch sowohl räumlich als auch zeitlich unabhängig von dem Eingriff selbst durchgeführt werden. Die Naturschutzbehörde ist berechtigt, Einnahmen aus ...
Entgegen der früheren Rechtsprechung des BGH hält das OLG Düsseldorf den Begriff „Institut“ im Namen einer privaten Einrichtung nicht für irreführend, auch wenn es sich um keine wissenschaftliche Einrichtung ...
Die Finanzverwaltung verlangt für die Steuerbegünstigung von Kooperationen bei beiden Kooperationspartnern eine entsprechende Satzungsregelung. Dem hat das FG Hamburg jetzt widersprochen.
Die ambulanten Pflegedienste von Stiftungen buchen heutzutage oft Pflegekräfte, um ihren Personalbedarf zu decken. Dabei stellt sich sozialversicherungsrechtlich die Frage, ob die Pflegekräfte abhängig beschäftigt ...
Die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und Richtlinien ist eine Kernaufgabe von Stiftungen. Um diese Aufgabe sicher zu bewältigen, können Stiftungen ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) implementieren.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Wird Grundbesitz an eine Stiftung übertragen, so handelt es sich in der Regel um eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Damit fällt keine Grunderwerbsteuer an, da die Übertragung gemäß § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG steuerfrei ist. Überträgt hingegen ein Träger der öffentlichen Verwaltung (z. B. Kommune) Grundbesitz an eine Stiftung, gilt die Steuerbefreiung regelmäßig nicht – und es fällt Grunderwerbsteuer an. Der Grund ist, dass es an der Freigebigkeit der Zuwendung fehlt. Das ...