Wenn eine Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei einem Caritasverband tätig ist, für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt erhält, hat der Verband keinen Anspruch auf Corona-Entschädigungszahlung, wenn sie infolge einer Quarantäne-Anordnung nach dem IfSG nicht arbeiten durfte. Das hat das VG Düsseldorf entschieden. Es begründet das damit, dass weder der Ordensschwester noch ihrer Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist.
Das Urteil des FG Hamburg vom 26.09.2023 (Az. 5 K 11/23, Abruf-Nr. 238384 ausf. mit Anm. von Knopp/Bornemann in npoR 2024, 31 ff.) war schon Gegenstand einer kurzen Betrachtung von Pfeffer (SB 2023, 235).
Am 01.07.2023 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft getreten. Seitdem gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ...
Bloße Vermögensumschichtungen führen bei gemeinnützigen Körperschaften nicht zu einer zeitnahen Mittelverwendung der dabei frei werdenden Mittel. Etwas anderes gilt für Vermögenserträge. Hier handelt es sich um ...
Erneut hat sich die Rechtsprechung mit der Frage befasst, ob der sog. strukturelle Inlandsbezug in Spendenrecht und AO mit EU-Recht konform ist. Das FG Münster meint „Nein“. Es sieht in diesen Regelungen eine ...
Die Anerkennung der Spendenabzugsberechtigung für ausländische
Organisationen erfolgt künftig zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie ist mit der Eintragung im Zuwendungsempfängerregister ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Bei der satzungsmäßigen Feststellung der Gemeinnützigkeit kann das
Finanzamt Erkenntnisse heranziehen, die über die bloße Satzungsprüfung hinausgehen. Es kann die Freistellung ablehnen, wenn bis zum Zeitpunkt des ...