Wertvolles Immobilienvermögen bedarf einer fachmännischen Gestaltung und Strukturierung zur steuerlichen Optimierung, zum Schutz vor Gläubigern und zur Vorbereitung der Nachfolge innerhalb der Familie. Die Immobilien-Familienstiftung bietet in verschiedenen Konstellationen deutliche Vorteile. Sie bedarf einer sorgfältigen Planung, bei der rechtliche und insbesondere steuerrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, jedoch auch wirtschaftliche und familiäre Aspekte. Ein Überblick.
Eine rechtsfähige Stiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung der Stiftungsbehörde – so sagen es §§ 80, 82 BGB auch nach der Reform des Stiftungsrechts. Tagtäglich werden auf dieser Grundlage ...
Trägt eine Stiftung nicht hinreichend dazu vor, durch wen sie gesetzlich vertreten wird, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Zu diesem Schluss ist das BVerfG gelangt und hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur ...
Auch eine privatrechtliche Familienstiftung kann grundsätzlich ein Finanzunternehmen sein. Ob sie eine finanzunternehmerische Haupttätigkeit ausübt, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Zu diesem Schluss ist der BFH gelangt und hat ein Urteil des FG Sachsen bestätigt.
Wenn eine gemeinnützige GmbH (gGmbH), die ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie betreibt, Erlöse aus Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und ambulanten Leistungen erzielt, erzielt sie Entgelte für ...
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Ein besonderer Vertreter kann als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein. Das hat das BAG im Fall des Geschäftsführers eines Vereins klargestellt. Das Urteil ist aber auch für Stiftungen interessant, deren Satzungen besondere Vertreter als Unterstützung für den Vorstand vorsehen.