11.02.2025 · Nachricht · Stiftungssatzung
VG Köln zur Genehmigungsfähigkeit von Satzungsänderungen
Bei genehmigungsbedürftigen Satzungsänderungen ist der objektive Wille des Stifters bei der Stiftungserrichtung maßgeblich. Das hat das VG Köln im Fall einer gemeinnützigen Stiftung gegen die Stiftungsaufsicht klargestellt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig