Das BMF hat Ende 2014 ein neues Anwendungsschreiben zum Umgang mit steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit nach den Vorschriften der §§ 3 Nr. 26a EStG und § 3 Nr. 26b EStG veröffentlicht BMF 21.11.14, IV C 4 - S2121/07/0010:032). Es präzisiert die einzelnen Tatbestandsmerkmale und grenzt sie gegenüber anderen steuerrechtlich begünstigten Tätigkeiten ab.
Der BGH musste sich mit dem Treuhandverhältnis einer unselbstständigen Stiftung auseinander setzen, die nach dem Treuhandvertrag und ihrer Satzung unter bestimmten Voraussetzungen in eine selbstständige Stiftung ...
Eine ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers zur Veröffentlichung eines Videos erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber widerrufen werden, wenn dafür ein ...
Museumsführer können auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständig Tätige beschäftigt werden (LSG Baden-Württemberg 24.2.15, L 11 R 5165/13).
Mit Urteil vom 23.10.14 (V R 20/14) hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Behandlungsleistungen von Privatkrankenhäusern unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen ...
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Gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV dürfen staatliche Begünstigungen bestimmter Unternehmen, also staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilfenrechts, wegen der Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht gewährt werden, wenn eine Wettbewerbsbeeinträchtigung droht. Gemeinnützige Einrichtungen können von Ausnahmen bzw. Erleichterungen profitieren. Auch gewährt die neue Gruppenfreistellungsverordnung weiteren Spielraum.