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  • · Fachbeitrag · Stiftung & Recht

    Gewährung von Zuschüssen unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten

    von RAin Gabriele Ritter, und FAin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich

    | Gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV dürfen staatliche Begünstigungen bestimmter Unternehmen, also staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Beihilfenrechts, wegen der Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht gewährt werden, wenn eine Wettbewerbsbeeinträchtigung droht. Gemeinnützige Einrichtungen können von Ausnahmen bzw. Erleichterungen profitieren. Auch gewährt die neue Gruppenfreistellungsverordnung weiteren Spielraum. |

    1. Fallbeispiel

    Untersucht werden soll die Problematik anhand des folgenden Fallbeispiels unter der Fragestellung: Stellen die gewährten Zuschüsse Beihilfen im Sinne des EU-Rechts dar?

     

    • Beispiel

    Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt als satzungsmäßigen Zweck die Erhaltung eines nach Landesrecht anerkannten Kulturdenkmals. Das denkmalgeschützte Gebäude ist aufgenommen in das Bundesprogramm „Kulturdenkmale von nationaler Bedeutung“. Für die Aufrechterhaltung des Gebäudes erhält die Stiftung Investitionszuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln sowie über bestimmte Förderprogramme. Die Stiftung vermietet/verpachtet das denkmalgeschützte Gebäude an einen gewerblichen Unternehmer.