Die C-Zeiten lassen uns über vieles nachdenken. Die C-Zeiten und noch mehr wohl der Klimawandel mit seinen Folgen zeigen uns, dass unsere bisherigen Regeln und Vorgehensweisen zwar noch existieren, wir aber gut daran tun, zu überprüfen, ob sie für die aktuellen und künftigen Anforderungen jeweils noch passen. Heute möchte ich deshalb die Stiftungserrichtung betrachten.
Vor Ihnen liegt eine Fachzeitschrift. Verschiedene Autoren haben dafür Fachbeiträge geschrieben. Warum sollte man Beiträge für eine Fachzeitschrift wie etwa den StiftungsBrief schreiben? Gerne will ich eine Antwort ...
Heute schreibe ich zu einem Dauerbrenner – zu der Ertragsflaute bei Stiftungen. Stiftungen haben es aktuell schwer. Corona belastet. Dazu kommen die altbekannten Probleme. Ehrenamtliche Mitstreiter finden sich kaum.
Die Frage nach der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) ist ein Thema, das mir im Beratungsalltag bei der Gemeinnützigkeit immer wieder begegnet. Die Abgrenzung zur Eigennützigkeit ist oft nicht einfach. Auf das Thema stoße ...
Jüngst konnte man vermehrt Beiträge zum politischen Ehrenamt lesen. Ein solches Amt sei aufwändig und wenig lukrativ. Man müsse sich nicht wundern, wenn es dort kaum Nachwuchs gäbe. Entsprechendes gilt bei ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Es gibt einen interessanten Professoren-Gesetzesvorschlag für eine „GmbH in Verantwortungseigentum“. Vorgeschlagen wird eine neue Form der GmbH, die einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen in Verantwortungseigentum bieten soll. Basis des Vorschlags sind konzeptionelle Ideen einer „Stiftung Verantwortungseigentum“ ( www.stiftung-verantwortungseigentum.de ). Im Impressum heißt es dort u. a. „Angaben gemäß § 5 TMG: Stiftung Verantwortungseigentum (derzeit in Gründung)“. Das irritiert, gibt es doch ...