Die C-Zeiten lassen uns über vieles nachdenken. Die C-Zeiten und noch mehr wohl der Klimawandel mit seinen Folgen zeigen uns, dass unsere bisherigen Regeln und Vorgehensweisen zwar noch existieren, wir aber gut daran tun, zu überprüfen, ob sie für die aktuellen und künftigen Anforderungen jeweils noch passen. Heute möchte ich deshalb die Stiftungserrichtung betrachten.
Vor Ihnen liegt eine Fachzeitschrift. Verschiedene Autoren haben dafür Fachbeiträge geschrieben. Warum sollte man Beiträge für eine Fachzeitschrift wie etwa den StiftungsBrief schreiben? Gerne will ich eine Antwort ...
Heute schreibe ich zu einem Dauerbrenner – zu der Ertragsflaute bei Stiftungen. Stiftungen haben es aktuell schwer. Corona belastet. Dazu kommen die altbekannten Probleme. Ehrenamtliche Mitstreiter finden sich kaum.
Die Frage nach der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) ist ein Thema, das mir im Beratungsalltag bei der Gemeinnützigkeit immer wieder begegnet. Die Abgrenzung zur Eigennützigkeit ist oft nicht einfach. Auf das Thema stoße ...
Jüngst konnte man vermehrt Beiträge zum politischen Ehrenamt lesen. Ein solches Amt sei aufwändig und wenig lukrativ. Man müsse sich nicht wundern, wenn es dort kaum Nachwuchs gäbe. Entsprechendes gilt bei ...
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Es gibt einen interessanten Professoren-Gesetzesvorschlag für eine „GmbH in Verantwortungseigentum“. Vorgeschlagen wird eine neue Form der GmbH, die einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen in Verantwortungseigentum bieten soll. Basis des Vorschlags sind konzeptionelle Ideen einer „Stiftung Verantwortungseigentum“ ( www.stiftung-verantwortungseigentum.de ). Im Impressum heißt es dort u. a. „Angaben gemäß § 5 TMG: Stiftung Verantwortungseigentum (derzeit in Gründung)“. Das irritiert, gibt es doch ...