Was ist wesentlich für das erfolgreiche Wirken einer Stiftung? Das ist natürlich eine sehr offene Frage, sprich es gibt entsprechend viele und unterschiedliche Antworten. Wesentlich ist ganz sicher eine gute Stiftungsidee, also ein Stiftungszweck, für den eine möglichst große Notwendigkeit besteht. Natürlich ist auch eine passende Satzung wichtig, genauso wie ein ausreichendes Stiftungsvermögen und/oder gute Ideen für ein erfolgreiches Spendensammeln („Fundraising“).
Wieder einmal ein Untreue-Skandal: Bei einer großen gemeinnützigen Einrichtung soll es um überhöhte Rechnungen, sehr hohe Gehälter, teure Dienstwagen und u. a. um überhöhte Rechtsberatungskosten gehen.
Die Stiftungswelt hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Einige Beispiele: Vermögensanlagen erzielen kaum noch Erträge, die Vermögenserhaltung wird zum Problem, der Gedanke ehrenamtlicher Mitarbeit kommt ...
Immer wieder werde ich gefragt, wie bestimmte Regelungen einer Stiftungssatzung zu verstehen sind. Die Frage ist oft schwierig zu beantworten. Ist eine Satzung nicht eindeutig und klar formuliert, gilt letztlich das, was Rechtsanwalt J. W. Goethe uns sagt: „Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr‘s nicht aus, so legt was unter.“ (Zahme Xenien 2). Das klingt locker, in der Praxis ist aber eine rechtsmethodisch korrekte Auslegung regelmäßig ein erhebliches Problem. Ich möchte das an einem Beispiel ein ...
„Wohl keine Rechtsfigur ist der privatautonomen und damit individuellen Gestaltung in derart großem Umfang zugänglich wie die Stiftung“ (O. Werner in: Werner/Sänger/Fischer [Hrsg.], Die Stiftung, 2.
Wenn man in die Medien schaut, kommt man um die Schlagwörter Legal Tech, Künstliche Intelligenz und Digitalisierung nicht herum. Gilt das auch für die traditionell eher beschauliche Stiftungswelt? Natürlich! Aber ...
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