Zur Gültigkeit eines Beschlusses eines Stiftungsorgans ist nach §§ 84b, 32 Abs. 1 BGB erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei „der Einberufung bezeichnet“ wird. Wie genau dies zu geschehen hat, muss im Einzelfall beurteilt werden. Eine wörtliche Wiedergabe der Beschlussvorlage ist regelmäßig nicht erforderlich, entschied das LG Heidelberg im Fall eines Vereins. Das Urteil ist auch für Stiftungen interessant, weil das neue Stiftungsrecht in § 84b S. 1 BGB auf das Beschlussrecht der ...
Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten. Stets müssen sie im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht auf dem Laufenden sein. Dieses Fachwissen ...
Schon mehrfach habe ich an dieser Stelle darüber berichtet, wie zunehmend schwierig die Bearbeitung von Stiftungserrichtungen, Satzungsänderungen und sonstigen Anfragen bei den Stiftungsbehörden für die Anfragenden ...
Ambulante und stationäre Heilbehandlungen durch ein Krankenhaus als Subunternehmer in den Räumen eines anderen Krankenhauses sind nach § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Das gilt jedenfalls im Fall, in dem nach dem Kooperationsvertrag keine Personalüberlassung, sondern eine Heilbehandlungsleistung zwischen den Beteiligten geregelt wird. Ein unmittelbares Vertrauensverhältnis zum Patienten ist insoweit nicht notwendig. Das hat der BFH entschieden und so die Türe für Kooperationen zwischen Einrichtungen der ...
Erbschaften mit Immobilienvermögen gewinnen für Stiftungen zunehmend an Bedeutung. Die Motive, eine Stiftung als Erbin einzusetzen, sind vielfältig. Neben persönlichen Gründen spielen insbesondere Kinderlosigkeit ...
Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Der Trend zur Errichtung einer Familienstiftung ist ungebrochen. Doch „die eine“ Lösung gibt es dabei nicht. Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf, erläutert Chancen und Risiken und gibt konkrete Tipps zur Umsetzung.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Der Freistaat Bayern wollte mit einer Bundesratsinitiative das ehrenamtliche Engagement stärken und für weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bei ehrenamtlich organisierten Organisationen und Vereinen sorgen. Doch das Thema ist vom Tisch: Der Bundesrat hat beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.