§ 19 Abs. 1 RVG stellt klar: Einige anwaltliche Tätigkeiten sind demselben Rechtszug zuzuordnen und bilden gebührenrechtlich eine Einheit. Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) deckt auch Vorbereitungshandlungen des gerichtlichen Verfahrens ab, wenn Ihr Mandant Ihnen einen unbedingten Auftrag zur Prozessvertretung erteilt (RVG prof. 14, 84). Wie Sie erreichen, dass Tätigkeiten während eines Rechtsstreits gesondert vergütet werden, lesen Sie im Folgenden.
Leitet der einem Beteiligten beigeordnete Rechtsanwalt das Ehescheidungsverfahren getrennt von dem Sorgerechtsverfahren ein oder unterlässt er eine Hinwirkung auf eine Verbindung, so begründet dies in der Regel keinen ...
Betreibt ein Minderjähriger nach Erhebung von Einwendungen gegen die beantragte Unterhaltsfestsetzung im sogenannten „Vereinfachten Verfahren“ seine Unterhaltsforderung gemäß § 255 FamFG im streitigen ...
Etliche nationale Gesetze beruhen auf EU-Richtlinien. Nun hat die EU-Kommission den Europäern die Möglichkeit eröffnet, den politischen Entscheidungsprozess auf EU-Ebene besser von Anfang an zu verfolgen.
Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr ...
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Soll eine Dienstleistung nach den Vergabeunterlagen über einen festgelegten Zeitraum hinweg erbracht und der Vergabestelle darüber hinaus ein einseitiges Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages eingeräumt werden, beträgt der Streitwert für das Nachprüfungsbeschwerdeverfahren 5 Prozent der auf die fest vorgesehene Laufzeit entfallenden, gegebenenfalls zu schätzenden Bruttoauftragssumme und 5 Prozent der im optional möglichen Zeitraum anfallenden Vergütung abzüglich eines der Ungewissheit ...