13.03.2025 · Nachricht aus RVGprof · Pflichtverteidigung
Häufig haben Pflichtverteidiger selbst „Schuld“, wenn eine Pauschgebühr nicht gewährt wird. Sie müssen ausreichend begründen und darlegen,
warum die gesetzlichen Gebühren unzumutbar sind (KG 23.9.24, 1 AR 1/24, Abruf-Nr. 244507 ).
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11.03.2025 · Nachricht aus RVGprof · Rahmengebühr
Um die „richtige“ Bemessung der Rahmengebühren wird in der Praxis immer wieder gestritten. In einem Verfahren vor dem Strafrichter mit dem Vorwurf der Körperverletzung kann diese oberhalb der Mittelgebühr liegen. Dies ist abhängig von der Tätigkeit des Rechtsanwalts im Einzelfall (LG Potsdam 15.8.24, 24 Qs 41/24, Abruf-Nr. 246683 ).
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04.03.2025 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozess
Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG spielt in der Strafverteidigungspraxis inzwischen eine große Rolle. Das ist auf die Änderung der Vermögensabschöpfung im materiellen Recht zurückzuführen. Das LG Nürnberg-Fürth hat zur Festsetzung des Gegenstandswerts entschieden, dass bei der Bewertung des Vermögensarrests im Rahmen der Nr. 4142 VV RVG wirtschaftliche Nachteile, die sich aus dem Ermittlungsverfahren im Allgemeinen, nicht jedoch aus dem Arrest selbst ergeben, außer ...
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03.03.2025 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozess
Das LG Nürnberg-Fürth hat bestätigt, dass ein Verletztenbeistand auch rückwirkend bestellt werden kann (18.9.24, 12 Qs 34/24, Abruf-Nr. 246450 ). Fiskalische Erwägungen bleiben dabei unberücksichtigt. Dies gilt schon deshalb, weil mit § 469 StPO, Nr. 92 RiStBV ein hinreichendes Korrektiv an anderer Stelle bereitsteht.
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28.02.2025 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozess
Wenn der Mandant der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist der
(untentgeltliche) Beistand eines Dolmetschers erforderlich. Dies gilt auch für Gespräche im Vorfeld einer Entlassung des Verurteilten. Das OLG Koblenz hat die Erstattung der Dolmetscherkosten im Vollstreckungsverfahren
gewährt (30.8.24, 2 Ws 413/23, Abruf-Nr. 246451 ).
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27.02.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zwangsvollstreckung
Bei der Verhaftung eines Schuldners ist fraglich, ob die Gebühr nach Nr. 207 KV GvKostG im Verhaftungsverfahren des Schuldners zur Erzwingung der Vermögensauskunft erneut erhoben werden darf. Nach dem OLG Braunschweig kann für den Versuch der gütlichen Erledigung im Zusammenhang mit der Verhaftung die Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG nicht erneut angesetzt werden. Diese Gebühr muss auf die bereits im Verfahren zur Vermögensauskunft erhobene Gebühr angerechnet werden.
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26.02.2025 · Nachricht aus RVGprof · Bußgeldverfahren
Wir haben im Januar 2025 online über den Beschluss des AG Herne-Wanne (7.6.24, 44 OWi 52 Js 120/24 [12/24]) berichtet. Das AG hatte eine zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV RVG gewährt, obwohl durch die Einstellung in der Hauptverhandlung „nur“ ein Fortsetzungstermin vermieden worden war. Das LG Bochum hat diese Entscheidung jetzt aufgehoben (LG Bochum 20.12.24, 9 Qs 35/24, Abruf-Nr. 246441 ).
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25.02.2025 ·
Downloads allgemein aus RVGprof · Downloads · Gebühren im Zivilrecht
Auch bei der Erzwingung der Vermögungsauskunft sollten Sie kosteneffizient arbeiten. Denn Sie verdienen keine neue Gebühr für eine gütliche Einigung bei der Verhaftung des Schuldners. Wir haben eine Checkliste für Sie erstellt, anhand derer Sie den Prozess gestalten können.
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25.02.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Arbeitsrechtliche Kündigung (Teil 1)
In bestimmten Fällen muss bei der Kündigung eines Arbeitnehmers eine behördliche Stelle zustimmen. Bei der außergerichtlichen Vertretung rechnen Sie zwei verschiedene Angelegenheiten ab: das Zustimmungsverfahren als verwaltungsrechtliche Angelegenheit und die Kündigung bzw. deren
Abwehr als arbeitsrechtliche Angelegenheit. Für beide wird jeweils auch ein eigener Gegenstandswert bestimmt.
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24.02.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Leserforum
FRAGE: Mein Chef war Pflichtverteidiger in einer größeren Strafsache. Die gerichtliche Verhandlung erstreckte sich über mehrere Tage. Er fuhr mit dem Pkw und musste jedes Mal auf einem kostenpflichtigen Parkplatz parken. Die Kosten dafür waren erheblich. Unsere Kanzlei liegt in derselben politischen Gemeinde, sodass keine Geschäftsreise vorliegt. Kann er die Parkgebühren dennoch als Auslagen gegen die Staatskasse festsetzen lassen?
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