24.01.2024 · Nachricht aus RVGprof · WEG-Recht
Bei einer die WEG verpflichtenden Vergütungsvereinbarung muss zumindest die Person des Rechtsanwalts durch die Eigentümerversammlung bestimmt werden. Eine Delegation an den Verwalter ist höchstens bei geringfügigen Vergütungsbeträgen möglich. Damit ist der Beschluss einer Eigentümerversammlung ungültig, womit der Verwalter zum Abschluss einer Honorarvereinbarung mit einem Anwalt für Beschlussklagen auf Passivseite ermächtigt werden soll (LG Karlsruhe 4.9.23, 11 S 68/22, Abruf-Nr. ...
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22.01.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Elektronischer Rechtsverkehr
Die Pflicht zur Übermittlung von Schriftsätzen an das Sozialgericht als elektronisches Dokument gilt auch für den Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse, der gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung Beschwerde einlegt (BGH 25.1.23, IV ZB 7/22, Abruf-Nr. 233836 ).
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20.01.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Versäumnisurteil Teil 3
Ergeht ein Versäumnisurteil (VU), ist damit das Verfahren nicht zwingend beendet. Auf einen Einspruch hin ist das Verfahren fortzusetzen. Welche Auswirkungen das auf die Terminsgebühr hat, wird im folgenden Teil 3 der VU-Serie behandelt (die Nummerierung im Beitrag schließt direkt an die Ausführungen in den Teilen 1 und 2 an; vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; vgl. zu Teil 2: RVG prof. 24, 14):
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18.01.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Zwangsvollstreckung
Anträge auf die Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils eines Urteils sollen dem Gläubiger vor Eintritt der Rechtskraft den Vollstreckungsprozess erleichtern. Die Herausforderung besteht darin, festzustellen, ob und nach welchem Wert solche Anträge zusätzlich anwaltliche Gebühren auslösen können. Nach dem OLG München kann der Anwalt bei teilweiser Anfechtung eines gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren erstinstanzlichen Urteil beim Berufungsgericht beantragen, ...
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16.01.2024 · Nachricht aus RVGprof · Fernabsatzrecht
Ein mehrstufiger Vertrag, bei dessen Abschluss nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet wurden, kann nicht nach den Regeln über Fernabsatzverträge widerrufen werden (AG Mannheim 23.6.23, 17 C 1517/23, Abruf-Nr. 239043 ).
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15.01.2024 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Für den Streitwert einer Klage auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen sind in erster Linie die Art des Verstoßes, v. a. seine Gefährlichkeit im Hinblick auf den drohenden Schaden, und die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer maßgeblich (OLG Dresden 16.5.23, 4 W 70/23, Abruf-Nr. 238160 ).
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14.01.2024 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Im Ablehnungsverfahren entspricht der Beschwerdewert dem Wert der Hauptsache. Etwas anderes gilt, wenn die Befangenheit nur wegen eines einzelnen Anspruchs besteht (KG 3.4.23, 10 W 112/22, Abruf-Nr. 238156 ).
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12.01.2024 · Nachricht aus RVGprof · Verzinsung
Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.1.24 von 3,12 auf 3,62 Prozent erhöht worden. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 8,62 Prozent und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 12,62 Prozent.
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12.01.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Einziehung
Der Gegenstandswert im Einziehungsverfahren bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehung. Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung. Eine Verringerung des Gegenstandswerts wegen fehlender Durchsetzbarkeit des Zahlungsanspruchs ist weder im Streitwert- noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgesehen (OLG Dresden 26.10.23, 3 Ws 66/23, Abruf-Nr. 239042 ). Eine (vermutete) Vermögenslosigkeit des Angeklagten spielt deshalb ...
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10.01.2024 · Nachricht aus RVGprof · Erstattung
Gebühren und Auslagen eines Anwalts sind nach § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO erstattungsfähig. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn in einem Verfahren ohne Vertretungszwang der Beklagte bzw. Antragsgegner eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Selbst wenn sie eigenes juristisches Fachpersonal hat, darf sie einen externen Anwalt hinzuziehen (OVG Berlin-Brandenburg 6.11.23, OVG 3 K 58/23, Abruf-Nr. 239041 ).
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