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  • · Fachbeitrag · Anwaltsgebühren

    Streitwert: Das gilt bei Hilfsaufrechnungen

    von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

    | Falsche Wertermittlung = falsche Abrechnung: Diese Formel gilt vor allem bei der Hilfsaufrechnung. Im Hinblick auf das Gebühreninteresse sollten Anwälte daher die Grundsätze der Streitwertermittlung kennen. |

    1. Die gesetzliche Regelung

    Bei der Hilfsaufrechnung verteidigt sich der Beklagte gegen die Klage mit weiteren Verteidigungsmitteln und mit einer Gegenforderung. Nach § 45 Abs. 3 GKG kann sich bei einer Hilfsaufrechnung der Streitwert erhöhen. Voraussetzungen dafür sind:

     

    • eine hilfsweise Aufrechnung (die Klageforderung muss vom Beklagten bestritten sein),