06.05.2025 · Nachricht aus RVGprof · Verfahrensrecht
Das OLG Dresden schiebt einen Riegel vor die Terminsgebühr, wenn ein Anwalt von der Gegenseite über die zurückgenommene Klage informiert
wurde und somit nicht mehr an der anstehenden Verhandlung teilnehmen muss (6.2.25, 12 W 70/25, Abruf-Nr. 247832 ). Dies gilt auch, wenn zwischen Klagerücknahme und Terminsbeginn nur dreieinhalb Stunden liegen.
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23.04.2025 ·
Checklisten aus RVGprof · Downloads · Weitere Themen
Der BGH hat die Vergütungsansprüche anwaltlicher Verfahrenspfleger nach dem RVG bestätigt, sofern ihre Tätigkeit spezifische Rechtskenntnisse erfordert. Wenn Sie als Rechtsanwalt eine Verfahrenspflegschaft übernehmen, sollten Sie die folgende Punkte beachten, um Ihre Vergütungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.
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18.04.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Anwaltshonorar
In einem Rechtsstreit vor dem LG Koblenz war Streitpunkt, ob nachträglich mündlich getroffene Zusatzvergütungsvereinbarungen wirksam sein können. Die Richter verneinten dies aufgrund der fehlenden Textform,
unabhängig vom Abschluss des Mandats.
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16.04.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verfahrenspflegschaft
In der Praxis sorgt die Frage der vergütungsrechtlichen Ansprüche eines anwaltlichen Verfahrenspflegers im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren immer wieder für Streit. Der BGH konkretisiert nochmals, unter welchen Voraussetzungen eine Vergütung für solche Tätigkeiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beansprucht werden kann.
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14.04.2025 · Nachricht aus RVGprof · IWW-Webinare
RA Norbert Schneider hat am 7.4.25 ein Webinar zum aktuellen KostBRÄG 2025 gehalten. Sie konnten aber nicht teilnehmen? Kein Problem! Schauen Sie sich die Aufzeichnung des IWW-Webinars in aller Ruhe an, wann immer es Ihnen passt. Ihre inhaltlichen Fragen zum Thema können Sie im Nachgang auch an die Redaktion ( ott@iww.de ) stellen.
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14.04.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Staffelmiete
Bei Staffelmietverträgen wird der Gegenstandswert nach dem 42-fachen Überschreitungsbetrag (= 3 ½ Jahre) berechnet (§ 9 ZPO i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG). Das gilt nach dem BGH auch, wenn erklärt werden soll, dass die Miete künftig herabgesetzt wird.
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11.04.2025 · Nachricht aus RVGprof · Exklusiv für die Abonnenten von RVG prof.
Wir haben RVG prof. weiterentwickelt, um Ihren Alltag noch einfacher zu machen: Mit dem RVG-Rechner, dem PKH-Rechner und dem Reisekosten-Rechner bieten wir Ihnen jetzt auf der Website iww.de/rvgprof drei praktische Anwendungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und eine zusätzliche Unterstützung in Ihrem Arbeitsalltag bedeuten.
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11.04.2025 · Nachricht aus RVGprof · Prozesstaktik
Sieht das Gesetz mehrere Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung vor, kann nicht beanstandet werden, wenn tatsächlich zwischen diesen ausgewählt wird. Nach einer beiderseitigen Erledigungserklärung im Arbeitsgerichtsverfahren gilt nach Ansicht des LAG Brandenburg: Der Beklagte kann gemäß Nr. 8210 Abs. 2 S. 2 KV-GKG durch eine Kostenübernahmeerklärung unabhängig von der anderen Partei eine Gebührenfreiheit erreichen. Es ist deshalb nicht mutwillig, wenn der Kläger die Klage nicht ...
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09.04.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Stiftungsrecht (Teil 1)
Wer eine Stiftung gründen möchte, muss sich zwischen einer selbstständigen und einer unselbstständigen Stiftung entscheiden. Beide Formen unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Struktur, der Entstehung und den Anforderungen an das Vermögen. Der Beitrag erläutert die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und worauf Stifter und ihre Berater achten sollten – mit Fokus auf der außergerichtlichen Honorierung. Die gesetzlichen Gebühren folgen in Teil 2.
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04.04.2025 · Nachricht aus RVGprof · Pflichtverteidiger
Die Gerichte sind sich uneins, ob und in welcher Weise die Rückforderung der Staatskasse einer überhöht festgesetzten und ausgezahlten Pflichtverteidigergebühr zeitlich begrenzt ist. Nach dem OLG Braunschweig ist die Verwirkung nach § 20 Abs. 1 GKG, § 19 Abs. 1 S. 1 FamGKG nicht anwendbar. Eine zeitliche Grenze findet sich aber in der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (7.8.24, 1 Ws 210/23, Abruf-Nr. 246730 ).
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