Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einstweiliger Rechtsschutz

    Fahrtenbuchauflage für ein Jahr: Streitwert beträgt grundsätzlich 400 EUR pro Monat

    | Auch bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von über einem Jahr wird als Streitwert pro Monat 400 EUR festgesetzt. Er wird nicht reduziert. Hingegen erhöht sich der Streitwert, wenn man sich auch gegen die festgesetzten Verwaltungskosten wendet (HessVGH 19.12.24, 10 B 1560/24, Abruf-Nr. 246860 ). |

     

    Der 10. Senat folgt damit den Nrn. 46.11 und 1.5 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Fassung vom 18.7.13) und widerspricht insofern dem 2. Senat (HessVGH 20.1.12, 2 E 1890/11, Abruf-Nr. 120926). Letzterer entschied, dass bei einer mehrjährigen Fahrtenbuchauflage ab dem zweiten Jahr jeweils nur noch 1.000 EUR jährlich berücksichtigt werden sollen.

     

    Gegen eine streitwertreduzierende Berücksichtigung der zeitlichen Komponente spricht aber, dass das GKG selbst eine Kostendegression vorsieht (Anlage 2 zu § 34 Abs. 1 S. 3 GKG). Eine solche wird daher nicht bereits bei der Festsetzung des Streitwerts im Hinblick auf eine längere Dauer eines Verwaltungsakts berücksichtigt. Der so errechnete Gesamtbetrag wird im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache nicht nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs halbiert. Denn die Fahrtenbuchauflage wird ab dem Datum der Zustellung des streitgegenständlichen Bescheids angeordnet. Sie würde hinsichtlich der angeordneten Dauer der Auflage und der Verfahrenslaufzeiten des Hauptsacheverfahrens faktisch leerlaufen, wenn dem Antrag im Eilverfahren stattgegeben würde.

    (mitgeteilt von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg)

    Quelle: Ausgabe 06 / 2025 | Seite 96 | ID 50296993