Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider bespricht mit Ihnen am 13.7.15 von 14.00 bis 16.00 Uhr die aktuelle Rechtsprechung zum Vergütungsrecht. Er stellt unter anderem klar, welche Grundsätze jetzt für Vergütungsvereinbarungen gelten und löst mit Ihnen typische Abrechnungsprobleme, etwa für die Verkehrsunfallregulierung.
Auch für Sie interessant: Ab dem 1.1.16 werden alle Rechtsanwälte ein von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingerichtetes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nutzen können. Bis zum Sommer 2015 soll ...
Am 10.3.15 stellte der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber die sogenannte „PanBox“ vor. Sie erweitert Cloud-Speicherdienste um eine nutzerseitige Ende-zu-Ende Verschlüsselung aller Dateien und macht die ...
Lassen Sie sich am 10. März 2015 von 13.00 bis 15.00 Uhr von Raschid Bouabba bequem an Ihrem PC über alles Wichtige zum neuen Mindestlohn informieren und erfahren Sie, wie Sie mit den in der Praxis aufgetauchten Fragen richtig umgehen.
Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW-Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen.
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Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.