25.04.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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21.04.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenfestsetzung
Eine unangenehme Situation für beide Bevollmächtigten: Es wird heftig in der Hauptsache gestritten, wobei ein Bevollmächtigter für eine GmbH tätig ist. Aufgrund der streitigen Rechtsfragen und der Verfahrensdauer ...
11.04.2016 · Fachbeitrag ·
FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im
Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle ...
11.04.2016 · Nachricht · Kosten
Mit Beschluss vom 10.2.16 (VII ZB 56/13, Abruf-Nr. 184204 ) hat der BGH entschieden: Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Entscheidung gemäß § 709 S. 1 ZPO sind Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO.
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23.03.2016 · Fachbeitrag ·
Mehrere Auftraggeber
Mehrere Auftraggeber – was heißt das für Ihre Vergütungsabrechnung? § 7 RVG stellt klar: Jeder haftet, aber insgesamt fällt die Vergütung nur einmal an. Das Beispiel zeigt, wie Sie bei mehr als zwei ...
07.03.2016 · Nachricht · BVerfG
Rechtsanwälte dürfen sich beruflich nur begrenzt mit anderen Berufsgruppen zusammenschließen, § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO. Hierdurch sollen u. a. die Einhaltung ihrer Berufspflichten und das Vertrauen in den ...
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23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Mehrere Auftraggeber
Aus § 7 RVG ergeben sich für die Haftung mehrerer Auftraggeber folgende Grundsätze: Der Rechtsanwalt (RA) kann in derselben Angelegenheit die Vergütung insgesamt nur einmal fordern. Jeder Auftraggeber schuldet das, was angefallen wäre, wenn er den RA allein beauftragt hätte. Insbesondere, um die Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG) oder für eine Honorarklage festzusetzen, ist es in diesen Fällen wichtig, richtig abzurechnen. Dieser und ein weiterer Beitrag zeigen, wie vorgegangen werden ...