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  • · Fachbeitrag · FAO-Fortbildung

    Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle für IWW-Abonnenten

    | Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren. |

     

    Gehen Sie dazu z. B. auf www.iww.de/va/rubrik/fao-fortbildung. Dort finden Sie im oberen Bereich unterhalb der Überschrift „FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ alle notwendigen Informationen ausführlich beschrieben.

     

    Wollen Sie im Juni bzw. im Dezember den Test dann unmittelbar starten, klicken Sie einfach rechts oben auf die Schaltfläche „Zur Lernerfolgskontrolle“. Sie gelangen dann zu einer Seite, auf der Sie sich nur noch mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anzumelden brauchen - schon kann es losgehen!

    Quelle: Ausgabe 05 / 2016 | Seite 79 | ID 43923737