Bei den Gebühren des Verteidigers im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren handelt es sich ebenso wie bei den Gebühren in Strafsachen um Rahmengebühren. Der folgende Beitrag hat für Sie die dazu in den letzten Jahren ergangene Rechtsprechung zusammengefasst (eine Übersicht zum Strafverfahren folgt in der nächsten Ausgabe von RVG prof. 12/21, 208).
Frage: Nachdem der Mandant Post von der Staatsanwaltschaft erhalten hat, beauftragt er Anwalt R. Dieser fordert die Gerichtsakte an und gibt eine Stellungnahme gegenüber der StA ab. Die StA erhebt Anklage beim AG.
Ist das Verfahren bereits abgeschlossen, kann PKH nach § 397a Abs. 2 StPO nachträglich bewilligt werden. Dies setzt voraus, dass der PKH-Antrag vollständig vor dem Abschluss der Instanz gestellt, vom Gericht aber ...
Verfahren, in denen die Einziehung nach §§ 73 ff. StGB angeordnet wird, haben erheblich zugenommen. Aus diesem Grund spielt auch die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG in der Praxis inzwischen eine große Rolle. Das KG hat sich mit ihrem Abgeltungsbereich befasst.
Die Entschädigung nach dem StrEG nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist in § 9 StrEG geregelt. Für den Antrag besteht eine einmonatige Frist. Zum Fristbeginn nach § 9 Abs. 1 S.
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