Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.10.2021 · Fachbeitrag · Strafrechtsentschädigungsgesetz

    Entschädigung nach dem StrEG nach Einstellung des Verfahrens durch die StA

    | Die Entschädigung nach dem StrEG nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist in § 9 StrEG geregelt. Für den Antrag besteht eine einmonatige Frist. Zum Fristbeginn nach § 9 Abs. 1 S. 4 StrEG hat jetzt das LG Nürnberg-Fürth Stellung genommen (24.8.21, 12 Qs 58/21, Abruf-Nr. 224593 ). |