Das RVG hat zwar mit den Neuerungen durch das KostRÄG 2021 zu einem erhöhten Gebührenaufkommen insbesondere bei Strafverteidigern geführt. Dennoch sind die Rahmengebühren immer noch recht niedrig. Dem möchten viele Verteidiger mit einer Vergütungsvereinbarung (im Folgenden kurz: VV) begegnen. Die folgenden Ausführungen befassen sich zunächst mit der Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, um als Verteidiger mit dem Mandanten ein Gespräch über die anwaltliche Vergütung zu führen. Sie erfahren zudem ...
Einer der gebührenrechtlichen Dauerbrenner der letzten Jahre ist die Frage, ob die Pflichtverteidigerbestellung auch die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren umfasst. Die OLG waren in der Frage heillos ...
Umstritten ist, ob im (nachträglichen) Gesamtstrafenverfahren nach § 460 StPO für den Verteidiger die Gebühr nach Nr. 4204 VV RVG entsteht, der den Angeklagten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat.
§ 42 RVG bietet die Möglichkeit, dass der Wahlanwalt in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren eine Pauschgebühr beantragen kann. Will er bei einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens auf der Grundlage einer für den Mandanten günstigen Auslagenentscheidung auch die Auslagenerstattung beantragen, muss er auf die richtige Reihenfolge seiner Anträge achten. Zu dem „richtigen“ Zeitpunkt hat das OLG Jena Stellung genommen (21.5.21, [S] AR 104/20, Abruf-Nr. 225008 ).
Wenn im Bußgeldverfahren vorab Sachverständigengutachten eingeholt werden, wird im Fall der Verurteilung i. d. R. der Betroffene mit deren Kosten belastet. Doch etwas anderes hat das LG Stuttgart bei einem ...
Bei den Gebühren im Strafverfahren handelt es sich i. d. R. um sogenannte Rahmengebühren. Der Rechtsanwalt kann also die Höhe seiner Gebühren grundsätzlich innerhalb der vorgegebenen Rahmen selbst bestimmen.
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In § 12 StrEG lauert für das Betragsverfahren eine Fristenfalle. Diese muss der Verteidiger im Blick haben, sonst droht schnell ein Haftpflichtversicherungsfall. Dies traf einen Verteidiger nach einem Strafverfahren schmerzlich, als er eine Entschädigung für die Untersuchungshaft seines Mandanten und die Erstattung seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten geltend machte (LG Dresden 28.6.21, 5 O 840/21, Abruf-Nr. 224592 ).