Vor der parlamentarischen Sommerpause haben es BMF und BMJV noch einmal richtig krachen lassen mit dem „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“. Darin findet sich ein Sammelsurium von Vorschlägen, die nur eine Richtung kennen: schneller, härter, weiter. Obskure Relikte werden wieder ausgegraben (Steuerhinterziehung als Verbrechen) oder der Vorschlag gemacht, den Strafrahmen auf 15 Jahre zu erhöhen.
Der EuGH hat entschieden, dass verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen juristische Personen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten gemäß RL (EU) 2015/849 nicht von einem Verfahren gegen eine ...
Ein Mandant meldet über Monate zu wenig Umsatzsteuer an und fasst die falschen Werte in der Jahreserklärung zusammen. Jetzt will er eine Selbstanzeige abgeben. Bislang ein klarer Fall – doch der BGH gibt mit ...
Gibt der Arbeitnehmer für die Firmenwagennutzung gegenüber seinem Arbeitgeber zu wenig Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und übernimmt er dies später in seiner Einkommensteuererklärung, ohne einen ...
Ein Inhaltsverzeichnis, das mehr verrät als eine Seitenzahl: Für die kommende Ausgabe 10/26 gibt es ein ausführliches Inhaltsverzeichnis: Zu jedem Beitrag steht nicht nur der Titel, sondern auch, was der Beitrag ...
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Mit Urteil vom 20.5.26 in den verbundenen Rechtssachen T-685/24 und T-686/24 hat das EuG entschieden, dass der Begriff „Eigenbedarf“ in Art. 32 RL 2008/118/EG bzw. Art. 32 RL 2020/262 die unentgeltliche Weitergabe verbrauchsteuerpflichtiger Waren an eine andere Privatperson nicht erfasst, unabhängig von der Menge.