Nicht neu, aber immer noch gut: Unter anderem hat die Steuerfahndung Zugriff auf folgende Datenbanken bzw. folgende Abfragemöglichkeiten: ZAUBER (Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen), ZEUGE (ZStV-/BZR-Ermittlungsunterstützung) und KUSS (Zentrale Koordinierungsstelle für Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Steuerfahndung).
Der BGH weist in einer Entscheidung vom 25.9.14 (IX ZR 199/13 darauf hin, dass der Steuerberater grundsätzlich auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen darf. Wegen der richtungsweisenden ...
Ein gerichtlicher Aussetzungsbeschluss nach § 396 AO ist nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde anfechtbar, wenn der Beschluss überhaupt gesetzeswidrig ist, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 396 AO ...
Hat die Erblasserin eine Stiftung aus missbräuchlichen Gründen errichtet, verbleibt es bei der Zuordnung des Stiftungsvermögens bei der Erblasserin. Das in der Stiftung angelegte Vermögen fällt in den Nachlass (FG Münster 11.12.14, 3 K 764/12 Erb, Rev. zugelassen).
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bereits die mediale Berichterstattung über den Erwerb von Steuer-CDs die Selbstanzeige sperrt, ist höchstrichterlich nicht entschieden. In der Literatur wird der ...
Wesentliche Voraussetzung für eine Nachfolgehaftung gemäß § 25 HGB ist – neben der Geschäftsfortführung – die Fortführung der bisherigen Firma. Entscheidendes Merkmal einer Firma ist, dass dieser Name ...
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Das plötzliche Auftreten am Markt und niedrige Preise reichen nicht aus, um den Vorsteuerabzug wegen vorgelagerter Umsatzsteuerhinterziehungen zu versagen (FG Berlin-Brandenburg 17.11.14, 7 V 7295/14, Abruf-Nr. 143858 ).