· Fachbeitrag · Datenaustausch
Austausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten: Richtlinie umgesetzt
von RD David Roth, LL.M. oec., Köln
Am 11.2.26 ist das „Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (BGBl. I 2026 Nr. 39) in Kraft getreten. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie (EU) 2023/977 um. Das Gesetz modernisiert den polizeilichen Datenaustausch in der EU und löst den alten EU-Rahmenbeschluss 2006/960/JI (sog. „Schwedische Initiative“) ab.
1. Geänderte Vorschriften und zentrale Kontaktstelle
Die EU-Richtlinie (EU) 2023/977 trifft dabei Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten (sowie Schengenassoziierten Staaten), um Straftaten zu verhüten, aufzudecken oder zu untersuchen.
Ziel ist, den Rechtsrahmen zum Informationsaustausch zu verbessern, um insbesondere auf grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten reagieren zu können.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig