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  • · Fachbeitrag · Datenaustausch

    Austausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten: Richtlinie umgesetzt

    von RD David Roth, LL.M. oec., Köln

    Am 11.2.26 ist das „Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (BGBl. I 2026 Nr. 39) in Kraft getreten. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie (EU) 2023/977 um. Das Gesetz modernisiert den polizeilichen Datenaustausch in der EU und löst den alten EU-Rahmenbeschluss 2006/960/JI (sog. „Schwedische Initiative“) ab.

     

    1. Geänderte Vorschriften und zentrale Kontaktstelle

    Die EU-Richtlinie (EU) 2023/977 trifft dabei Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten (sowie Schengenassoziierten Staaten), um Straftaten zu verhüten, aufzudecken oder zu untersuchen.

     

    Ziel ist, den Rechtsrahmen zum Informationsaustausch zu verbessern, um insbesondere auf grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten reagieren zu können.