· Fachbeitrag · Vermögensarrest
Mit dem Eilantrag im Steuerstrafverfahren gegen den Vermögensarrest verteidigen
von RA Dr. Michael Bergschneider, LEITNER&PARTNER, und RA Dr. Jochen Feldle, FA Steuerrecht, Ufer Scharf, beide München
Das Finanzamt kann gem. § 324 AO den Arrest in das Vermögen des Schuldners anordnen, um die Vollstreckung von Geldforderungen zu sichern, wenn zu befürchten ist, dass die Betreibung vereitelt oder erschwert wird. Oft wird dies von einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren begleitet. Betroffene Unternehmen und deren Organe verlieren dadurch finanzielle Handlungsfreiheit, was häufig zur Insolvenz führt. Der Beitrag untersucht Argumentationsmuster fiskalischer Arrestanordnungen und mögliche Verteidigungsstrategien im finanzgerichtlichen Eilrechtsschutz.
1. Rechtsweg sinnvoll?
Der Vermögensarrest nach § 324 AO wird durch das Finanzamt (FA) ohne vorherige richterliche Entscheidung angeordnet und typischerweise sofort vollzogen (z. B. durch Pfändungen von Konten oder Ansprüchen oder durch die Eintragung von Sicherungshypotheken). Im unternehmerischen Bereich werden regelmäßig sowohl die Gesellschaft als auch ihre Organe (Vorstand oder Geschäftsführer) persönlich in Anspruch genommen. Die Folge ist ein wirtschaftlicher Stillstand mit existenzbedrohender Wirkung.
Die nachgelagerte gerichtliche (Eil-)Kontrolle ist regelmäßig das einzige effektive Mittel, diese Blockade zu beseitigen. Die Interessen von Unternehmen und Organen sind dabei meist gleichgerichtet:
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