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  • FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle

    Die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden jährlichen Fortbildungsleistungen beträgt seit dem 1.1.15 15 Stunden. Hiervon dürfen 5 Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet Abonnenten seiner Informationsdienste AA, EE, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle kostenlos an. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte folgender pdf-Datei. Bitte beachten Sie auch unsere AGB.

    Die neuen Spielregeln im Praxis-Überblick

    Außenprüfung: Das ändert sich jetzt für Ihre Mandanten

    Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) ist beschlossen – und mit ihr zahlreiche neue Pflichten wie das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wie Sie Ihre Mandanten jetzt optimal vorbereiten, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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    So erkennen Sie versteckte Risiken

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    Richter am Oberlandesgericht a.D., Rechtsanwalt, Leer/Augsburg