· Fachbeitrag · Kontrovers
Das sind Gründe für Umsatzsteuerkarusselle
von RAin Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur., FAin StR, FAin StrR, Ecovis L+C, Würzburg, und RD a. D. Dr. Henning Wenzel, Tremsbüttel
In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Strafverfolgung bei der Umsatzsteuerhinterziehung hängt maßgeblich von der qualitativen Gesetzgebung und der quantativen Arbeit der Exekutive ab. Obwohl das Problem der umfänglichen Umsatzsteuerhinterziehung seit langer Zeit hinreichend bekannt ist, gibt es in der Praxis immer noch viele Unsicherheiten und Lücken, die zu Problemen in der Verfolgung und Verteidigung in solchen Fällen führen.
»RD a. D. Dr. Henning Wenzel: Die Legislative und Exekutive lassen immer wieder Steuerbetrugssysteme sehenden Auges zu, ohne zeitnah und nachhaltig die Probleme anzugehen. Beim Cum-Ex-Verfahren, durch das der deutsche Fiskus insgesamt mit wohl mindestens 36 Mrd. EUR geschädigt wurde, wusste laut „CORRECTIV“ der Gesetzgeber bereits seit 2002 von diesen illegalen Praktiken, ohne selbst die notwendigen Maßnahmen exekutiv und legislativ anzustoßen. Diese politische Unzulänglichkeit ist mit Blick auf die Umsatzsteuerkarusselle als Lappalie anzusehen; laut IfW (Kiel Institut) entstehen alleine durch dieses Betrugssystem ein jährlicher EU-weiter Schaden von ca. 30 Mrd. EUR bis 60 Mrd. EUR, ohne dass bis heute das BMF konkrete Angaben zum deutschen Fiskalschaden machen kann.
Exekutive und Legislative fliegen weiterhin blind, obgleich der Bundesrechnungshof bereits in 2000 und 2020 ausführlich auf solche Betrugssysteme hinwies (Bericht des BRH zur Verbesserung der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung, 29.10.20).
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