07.02.2022 · Nachricht ·
Praxiszulassung
Inhaberinnen und Inhaber von Physiopraxen, die den seit dem 01.08.2021 geltenden Rahmenvertrag (PP 08/2021, Seite 3) bisher noch nicht anerkannt haben, können dies noch bis zum 30.04.2022 nachholen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) empfohlen, die Anerkennung bis Ende April 2022 zu tolerieren und Leistungen, die bis dahin abgerechnet werden, unverändert zu vergüten. Die Anerkennung ist entweder unter zulassung-heilmittel.de möglich oder – falls Sie einem ...
04.02.2022 · Nachricht ·
Studie
Bewegungsmangel und Übergewicht gehören zu den wichtigsten Risikofaktoren bei Gonarthrose. Ein Trainingsprogramm, unterstützt durch eine physiotherapeutische Onlineberatung sind zur Behandlung effizienter als ein ...
03.02.2022 · Nachricht ·
Urlaub
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, darf der Arbeitgeber dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigen und entsprechend kürzen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ...
02.02.2022 · Nachricht ·
Praxiskommunikation
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat erstmals auf der eigenen Website eine Heilmittelerbringerliste veröffentlicht (online unter iww.de/s6197 ). Der GKV-SV erfüllt damit eine Vorgabe des § 124 Abs. 2 S. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Die Liste soll Patientinnen und Patienten sowie anderen Interessierten die Suche nach Heilmittelpraxen in ihrer Nähe vereinfachen.
28.01.2022 · Fachbeitrag ·
Fördermittel
Wie in den beiden Vorjahren stellt die Bundesregierung verschiedene Hilfen in der Coronakrise zur Verfügung. Auch Physiopraxen können von der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe profitieren.
28.01.2022 · Nachricht ·
Studie
Extraportionen Milch, Joghurt und Käse mindern das Risiko hochbetagter Altenheimbewohner für Frakturen offenbar deutlich. Das belegt eine randomisierte kontrollierte Studie aus Australien.
27.01.2022 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Bei der Außendarstellung der Physiopraxis steckt der Teufel oft im Detail: Nicht alles, was potenzielle Patienten und/oder Kunden auf die Praxis aufmerksam macht, ist auch erlaubt. Nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lauern für Praxisinhaberinnen und -inhaber zahlreiche rechtliche Gefahren. Wie Sie rechtliches Ungemach beim Außenauftritt Ihrer Praxis möglichst vermeiden, darüber wurde u. a. in diesen PP-Beiträgen berichtet.