PraxiskommunikationGKV-SV veröffentlicht Liste von Heilmittelerbringern
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat erstmals auf der eigenen Website eine Heilmittelerbringerliste veröffentlicht (online unter iww.de/s6197). Der GKV-SV erfüllt damit eine Vorgabe des § 124 Abs. 2 S. 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Die Liste soll Patientinnen und Patienten sowie anderen Interessierten die Suche nach Heilmittelpraxen in ihrer Nähe vereinfachen.
Die Liste wurde zunächst mit den Kontaktdaten befüllt, die dem GKV-SV anhand der Praxiszulassungsdaten vorliegen. Diese wurden von den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Krankenkassen auf Landesebene an den GKV-Spitzenverband übermittelt. Für die Richtigkeit der Angaben sind die Praxisinhaberinnen und -inhaber selbst verantwortlich. Für Berichtigungen bzw. Änderungen wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige ARGE (Übersicht online unter iww.de/s6198). Da die Liste im Lauf des Jahres verfeinert werden soll, haben die ARGE mit der Erhebung weiterer Daten begonnen.
AUSGABE: PP 04/2022, S. 1 · ID: 47972513