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  • · Nachricht · Praxiszulassung

    Bundesrahmenvertrag: Anerkennung noch bis zum 30.04.2022 möglich

    | Inhaberinnen und Inhaber von Physiopraxen, die den seit dem 01.08.2021 geltenden Rahmenvertrag ( PP 08/2021, Seite 3 ) bisher noch nicht anerkannt haben, können dies noch bis zum 30.04.2022 nachholen. Das Bundesgesundheitsministerium hat dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) empfohlen, die Anerkennung bis Ende April 2022 zu tolerieren und Leistungen, die bis dahin abgerechnet werden, unverändert zu vergüten. Die Anerkennung ist entweder unter zulassung-heilmittel.de möglich oder ‒ falls Sie einem Physiotherapieverband angehören ‒ über die Geschäftsstelle Ihres Verbands (Beitrag online vom 08.07.2021, Abruf-Nr. 47496954 ). |

     

    MERKE | Der seit dem 01.08.2021 geltende Rahmenvertrag sieht vor, dass Physiopraxen, die bis zum 01.08.2021 zugelassen wurden, dem Vertrag innerhalb von sechs Monaten zustimmen. Nur dann behalten sie ihre Zulassung ohne erneute Prüfung. Wie PHYSIO-DEUTSCHLAND mitteilt, haben nach Angaben des GKV-SV bisher erst 60 Prozent der zugelassenen Physiopraxen den Rahmenvertrag anerkannt (Stand: 24.01.2022). Die Physiotherapieverbände bitten alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die den Rahmenvertrag bisher noch nicht anerkannt haben, dies zeitnah zu tun. Andernfalls droht der Verlust der Praxiszulassung. Wer ein Erinnerungsschreiben der Arbeitsgemeinschaft Heilmittel erhalten, aber den Vertrag schon anerkannt hat, kann das Schreiben als gegenstandslos betrachten.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2022 | Seite 1 | ID 47980399