05.01.2026 · Fachbeitrag ·
Verdachtskündigung
Arbeitnehmer können in Verdacht geraten, eine Arbeitsunfähigkeit (AU) nur vorzutäuschen, um sich Vorteile zu verschaffen. Arbeitgeber können dann eine sogenannte Verdachtskündigung aussprechen (s. u.). Doch eine Verdachtskündigung ist an besondere Voraussetzungen geknüpft, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Köln zeigt (Urteil vom 30.07.2025, Az. 6 SLa 540/24). Das Urteil ist auch für Physiotherapiepraxen relevant.
18.12.2025 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Zur Positionierung einer Physiopraxis ist eine Praxiswebsite heute mittlerweile unverzichtbar. Weil Webdesign oft Geld kostet, stellen sich mehrere Fragen: Sind die Kosten als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig oder ...
17.12.2025 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) ist aus dem Alltag moderner Fitness- und Therapieeinrichtungen nicht mehr wegzudenken. KI-Anwendungen bieten große Chancen für Therapie und Training – von ...
15.12.2025 · Fachbeitrag ·
Außerordentliche Kündigung
Eine allein auf einem Online-Fragebogen ohne jeglichen ärztlichen Kontakt beruhende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttert deren Beweiswert vollständig und begründet bei bewusster Täuschung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Täuscht der Arbeitnehmer durch eine scheinärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit (AU), ist eine Abmahnung regelmäßig entbehrlich (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 05.09.2025, Az. 14 SLa 145/25, Abruf-Nr. 251070 ). Der Fall ist ...
15.12.2025 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Als Praxisinhaber werden Sie die Daten Ihrer Mitarbeiter verarbeiten müssen. Dies ist auch von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Problematisch kann es jedoch werden, wenn Sie hier eine neue Software zu ...
12.12.2025 · Fachbeitrag ·
Mnemotechniken
Im hektischen Praxisalltag, in dem neben den eigentlichen Behandlungen täglich E-Mails, Telefonate und Besprechungen anstehen, ist ein scharfes Gedächtnis von unschätzbarem Wert. Wer sich den Namen eines Patienten ...
08.12.2025 · Fachbeitrag ·
Praxisabgabe
Irgendwann kommt der Zeitpunkt für jeden Physiotherapeuten, die eigene Tätigkeit als Behandler und Praxisinhaber zu beenden. Wer seine Praxis nicht innerhalb der Familie weitergibt, wird sie entweder schließen oder verkaufen. In beiden Fällen entsteht i. d. R. ein Gewinn, der zu versteuern ist. Wie das geht, erklärt dieser Beitrag.