01.12.2005 · Fachbeitrag ·
Marketing für Physiotherapeuten
Physiotherapeuten sehen sich seit Jahren einem immer stärkeren Wettbewerb ausgesetzt. So wie sich Praxen um Patientenzuwachs bemühen, so umwerben auch Rehabilitationseinrichtungen und Anbieter aus dem gesundheitsorientierten Sport diese Klientel (Beachten Sie dazu auch den Bericht ab Seite 1 in dieser Ausgabe). Neben der Mundpropaganda stehen Ihnen jedoch verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten für Ihre Öffentlichkeitsarbeit (PR) zur Auswahl. Allerdings: Die Nutzung dieser Möglichkeiten ist gesetzlich ...
01.12.2005 · Fachbeitrag ·
Praxisentwicklung
Nachdem Sie in Ausgabe 11/2005, S. 11 ff. einen Überblick zur Patientenansprache für den Zusatzverkauf eines „Rundum-Sorglos-Paketes“ bekommen haben, werden in diesem Beitrag die für Sie geltenden rechtlichen ...
01.12.2005 · Fachbeitrag ·
Anhängige Steuerverfahren
Regelmäßig gibt die Wirtschaftspresse bei Verfahren, die beim Bundesfinanzhof (BFH), dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Europäischen Gerichtshof anhängig sind, den Tipp: „Legen Sie Einspruch beim ...
01.12.2005 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter oder Geschäftspartner zur Weihnachtsfeier einladen, müssen Sie einige steuerliche Aspekte beachten. Nur unter den folgenden Voraussetzungen gehören Zuwendungen an die Mitarbeiter nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn:
01.11.2005 · Fachbeitrag ·
Steuerlast senken
Wenn Sie sich für dieses Jahr noch Steuervorteile sichern wollen, sollten Sie bis zum Jahresende aktiv werden. Einen groben Überblick über Ihre Steuersituation können Sie sich verschaffen, indem Sie zumindest ...
01.11.2005 · Fachbeitrag ·
Vorsorgekonzepte - Teil 1
Sicher haben Sie sich auch schon einmal gefragt: Mit welcher Rente werde ich im Alter rechnen können? Neben der Rente, die aus den Jahren der Angestelltentätigkeit oder aus einer Rentenversicherungspflicht in der ...
01.11.2005 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderung
Bislang sind die von den Arbeitgebern abzuführenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherungsbeiträge) nach dem in der Satzung der Krankenkasse festgelegten Tag an die Krankenkassen zu zahlen. Die Beiträge sind spätestens am 15. des Monats fällig, der dem Beschäftigungsmonat folgt. Das gilt für Löhne und Gehälter, die erst nach dem 15. eines Monats ausbezahlt werden. Davon abweichend sind die Beiträge bereits am 25. des Monats fällig, wenn das ...