01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Am 28. März 2007 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der Europäischen Union EU beschlossen. Am 20. Oktober 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Die dem Gesetz zugrunde liegende Richtlinie 2005/36/EG Abruf-Nr: 071229 regelt die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen der Heilberufe in der EU und die gegenseitige vorübergehende gelegentliche Dienstleistungserbringung.
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Die Unternehmensteuerreform 2008 ist erst im August 2007 verabschiedet worden und schon soll ein neues Steuergesetz folgen. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die für Sie als Physiotherapeuten ...
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
Seit 20. November 2007 liegt ein Referentenentwurf zur Erbschaftsteuerreform vor. Das reformierte Erbschaftsteuergesetz ErbStG soll im Frühjahr 2008 rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
In der Weihnachtszeit veranstalten etliche Praxen Betriebsfeiern und viele Therapeuten möchten ihren Mitarbeitern und vielleicht auch ihren Patienten Geschenke machen. Im folgenden Beitrag erläutert Ihnen „Praxisführung professionell“, worauf Sie bei Feiern und Geschenken achten sollten, um nicht in die „Weihnachtssteuerfalle“ zu geraten.
01.11.2007 · Fachbeitrag ·
Strafrecht - Teil 2
Von Physiotherapeuten ist immer wieder zu hören, dass sie sich in einer Haftungsfalle sehen. Denn mit jeder Behandlung setzen sie sich der Gefahr aus, eine Körperverletzung zu begehen. Insofern besteht die ...
01.11.2007 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2007 hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Richtlinien LStR 2008 zugestimmt. Die LStR dienen den Finanzbehörden bei ihrer täglichen Arbeit. Sie enthalten Erläuterungen des ...
01.11.2007 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherungspflicht
Der in der Praxis mitarbeitende Ehegatte wird rechtlich wie jeder sonstige Angestellte betrachtet und ist deshalb sozialversicherungspflichtig. Als Physiotherapeut müssen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Ihren mitarbeitenden Ehegatten zahlen siehe dazu auch „Praxisführung professionell“ Nr. 11/2006, Seiten 10 ff.. Erst wenn der Rentenfall eintritt, möglicherweise vorzeitig durch eine Berufsunfähigkeit, prüft die Rentenversicherungsanstalt, ob eine Rentenzahlungspflicht vorliegt ...